Geringfügige Beschäftigung - Fallkonstellationen

In Kürze

Eine geringfügige Beschäftigung – auch Minijob genannt – liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Für solche Arbeitsverhältnisse gelten besondere Regeln in Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Definition

Bei einer geringfügigen Beschäftigung handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, bei dem das regelmäßige monatliche Entgelt die gesetzlich festgelegte Verdienstgrenze nicht übersteigt. Diese Form der Beschäftigung wird umgangssprachlich als Minijob bezeichnet.

Je nach persönlicher Situation eines Arbeitnehmers kann eine geringfügige Beschäftigung unterschiedliche Formen annehmen. Typische Fallkonstellationen sind etwa das Ausüben eines Minijobs als einzige Beschäftigung, als Nebenjob neben einer Hauptbeschäftigung oder in Kombination mit dem Bezug von Rente oder anderen Leistungen.

Für geringfügig Beschäftigte gelten besondere Regelungen in verschiedenen Bereichen, darunter:

  • Steuerrecht – Besteuerung des Arbeitsentgelts
  • Sozialversicherung – eingeschränkte Versicherungspflicht
  • Meldepflichten – besondere Meldeverfahren für Arbeitgeber
  • Entgeltunterlagen – Dokumentationspflichten
  • Umlageversicherung – Beteiligung an bestimmten Umlageverfahren

Die rechtliche Grundlage findet sich vor allem in § 8 SGB IV, der die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung festlegt.