In Kürze
Gleitzeit bedeutet, dass Arbeitnehmer Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen selbst wählen können. Sie ist die am weitesten verbreitete Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
Definition
Bei der Gleitzeit (auch: gleitende Arbeitszeit) ist die Arbeitszeit nicht starr festgelegt. Arbeitnehmer können ihren Arbeitsbeginn und ihr Arbeitsende flexibel wählen — entweder völlig frei oder innerhalb eines vorgegebenen Rahmens.
Viele Gleitzeitmodelle enthalten eine sogenannte Kernarbeitszeit: In diesem festen Zeitfenster müssen alle Beschäftigten anwesend sein. Außerhalb der Kernzeit können sie Beginn und Ende selbst bestimmen.
Gleitzeit ist besonders bei Angestellten und Beamten verbreitet. In Produktionsbetrieben ist sie seltener möglich, weil dort Maschinen- oder Fließbandzeiten feste Anwesenheit erfordern.
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben
- Anpassung an persönliche Gewohnheiten und Verpflichtungen
- Keine Sanktionen wegen einzelner Minuten Verspätung
Vorteile für Arbeitgeber:
- Mögliche Ausweitung der Betriebszeiten
- Bessere Anpassung an schwankenden Arbeitsanfall
- Wegfall aufwendiger Anwesenheitskontrollen
Die Einführung und Ausgestaltung von Gleitzeit ist im Betrieb mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat muss also zustimmen:
- § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit