Güter

Als Güter bezeichnet man alle Dinge, Dienstleistungen oder Rechte, die zur Herstellung von Leistungen oder zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse benötigt werden. Sie werden nach Knappheit, Nutzbarkeit und Verwendungszweck eingeteilt.

In Kürze

Als Güter bezeichnet man alle Dinge, Dienstleistungen oder Rechte, die zur Herstellung von Leistungen oder zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse benötigt werden. Sie werden nach Knappheit, Nutzbarkeit und Verwendungszweck eingeteilt.

Definition

Güter sind alle Gegenstände, Dienstleistungen oder Rechte, die im Wirtschaftsleben eine Rolle spielen und einen wirtschaftlichen Nutzen aufweisen. Die genaue Einteilung ist wichtig, weil sie bestimmt, wie ein Gut bewertet, genutzt und in der Kostenrechnung eines Unternehmens erfasst wird.

Eine Einordnung erfolgt nach Kriterien wie Knappheit, Nutzbarkeit, Ausschließbarkeit oder Verwendungszweck. Produktionsbezogene Verwendungen stehen dabei konsumtiven Verwendungen gegenüber, ohne eine rechtliche Priorität zu begründen.

Je nach Merkmal unterscheidet man folgende Güterarten:

  • Freie Güter stehen in so großer Menge zur Verfügung, dass jeder sie unbegrenzt nutzen kann – zum Beispiel Atemluft. Sie haben keinen Preis.
  • Knappe Güter (Wirtschaftsgüter) sind nicht in ausreichender Menge vorhanden und verursachen Kosten. Je knapper ein Gut, desto höher ist in der Regel sein Preis. Dazu zählen Realgüter (Sachgüter, Dienstleistungen, Rechte) und Nominalgüter (Geld, Wertpapiere).
  • Materielle Güter sind anfassbare, stoffliche Gegenstände – also Waren und Sachgüter.
  • Immaterielle Güter haben keine körperliche Form, zum Beispiel Dienstleistungen, Patente oder Know-how.
  • Öffentliche Güter stehen der Allgemeinheit zur Verfügung, etwa Straßen oder Parks. Private Güter sind dagegen nur einem bestimmten Nutzerkreis zugänglich.
  • Substitutive Güter können einander ersetzen, weil sie ähnliche Bedürfnisse erfüllen – zum Beispiel Butter und Margarine.
  • Komplementäre Güter ergänzen sich gegenseitig und werden oft zusammen genutzt – zum Beispiel Batterierasierer und Batterien.
  • Gebrauchsgüter können mehrfach genutzt werden, zum Beispiel ein Auto. Verbrauchsgüter werden bei der Nutzung verbraucht, zum Beispiel Benzin oder Lebensmittel.
  • Rivale Güter können nicht gleichzeitig von mehreren Personen genutzt werden. Nichtrivale Güter lassen sich hingegen von mehreren Personen gleichzeitig nutzen, ohne dass jemand benachteiligt wird.

Der Begriff Güter begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Nutzung, Erwerb oder Zuteilung. Von arbeitsrechtlichen Ansprüchen unterscheidet er sich dadurch, dass keine unmittelbare Anspruchsdurchsetzung möglich ist. In der Praxis dient die Einordnung der systematischen Bewertung arbeitsbezogener Ressourcen und Leistungen.

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