Hilfsmittel - Grund-_Mehrfachausstattung

In Kürze

Die Krankenkasse stellt Hilfsmittel grundsätzlich nur einmal zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Mehrfachausstattung beansprucht werden.

Definition

Als Grundausstattung gilt die Versorgung mit einem Hilfsmittel in einfacher Stückzahl. Das ist der Regelfall: Die Krankenkasse stellt das Hilfsmittel gebrauchsfertig bereit und übernimmt bei Bedarf auch die Montagekosten.

Eine Mehrfachausstattung — also die Versorgung mit mehr als einem Exemplar desselben Hilfsmittels — ist in zwei Fällen möglich:

  • Hygienische Gründe: Muss das Hilfsmittel häufig gewechselt werden, zum Beispiel bei Kompressionsstrümpfen, können mehrere Stück gewährt werden.
  • Besondere Beanspruchung: Reicht ein einziges Hilfsmittel für den täglichen Bedarf nicht aus, kann ein weiteres typengleiches Hilfsmittel sinnvoll und wirtschaftlich sein — etwa bei Schuheinlagen.

Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Versorgung mit einer Zweitbrille — auch dann, wenn sie praktisch erscheint, etwa für Autofahrer.