In Kürze
Human Resources bezeichnet die Gesamtheit der mitarbeiterbezogenen Ressourcen eines Unternehmens. Der Begriff beschreibt Wissen, Fähigkeiten und Motivation als wirtschaftlich relevante Arbeitskraft.
Definition
Human Resources ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die immateriellen, auf Beschäftigte bezogenen Ressourcen eines Unternehmens als betriebliche Arbeitskraft.
Human Resources umfasst Wissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und Motivation der Arbeitnehmer in ihrer funktionalen Gesamtheit. Der Begriff erfasst diese Ressourcen unabhängig von ihrer personellen Anzahl oder organisatorischen Zuordnung.
Human Resources liegt vor, wenn Arbeitsleistung als wirtschaftlich nutzbares Potenzial systematisch eingeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse und betrieblicher Organisationsstrukturen.
Rechtsgrundlagen ergeben sich funktional aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und ergänzendem Arbeitsrecht.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur gesonderten Erfassung von Human Resources besteht nicht.
Abzugrenzen ist der Begriff von:
- Human Resource Management als organisatorischer Steuerungsfunktion
In der Praxis dient Human Resources der rechtssicheren Einordnung personalbezogener Ressourcen in betriebliche Entscheidungsprozesse.