Kostenstellenrechnung

Die Kostenstellenrechnung verteilt betriebliche Gemeinkosten verursachungsgerecht auf organisatorische Einheiten (Kostenstellen). So lässt sich nachvollziehen, wo welche Kosten entstehen und wer dafür verantwortlich ist.

In Kürze

Die Kostenstellenrechnung verteilt betriebliche Gemeinkosten verursachungsgerecht auf organisatorische Einheiten (Kostenstellen). So lässt sich nachvollziehen, wo welche Kosten entstehen und wer dafür verantwortlich ist.

Definition

Kostenstellenrechnung ist ein Instrument des internen Rechnungswesens. In jedem Unternehmen fallen zwei Arten von Kosten an: Einzelkosten lassen sich einem bestimmten Produkt direkt zurechnen. Gemeinkosten dagegen betreffen mehrere Bereiche gleichzeitig — zum Beispiel Verwaltung oder Fuhrpark — und lassen sich nicht so einfach zuordnen.

Ohne Kostenstellenrechnung müssten alle Gemeinkosten mit einem einzigen pauschalen Aufschlag auf die Produkte verteilt werden. Das ist ungenau, weil es unterstellt, dass alle Produkte die Gemeinkosten gleichmäßig verursachen — was in der Praxis selten stimmt.

Die Kostenstellenrechnung löst dieses Problem: Sie teilt das Unternehmen in abgegrenzte Bereiche mit je einem Verantwortlichen auf. Für jede Kostenstelle werden Sollkosten festgelegt und am Ende einer Periode mit den tatsächlichen Istkosten verglichen. Abweichungen werden analysiert und können gezielt behoben werden.

Kostenstellen werden nach zwei Gesichtspunkten eingeteilt:

  • Nach dem Fertigungsprozess: Hauptkostenstellen (direkt am Produkt beteiligt), Nebenkostenstellen (Nebenleistungen in verbundenen Prozessen) und Hilfskostenstellen (mittelbar beteiligt, z. B. Verwaltung, Fuhrpark)
  • Nach der Verrechnungstechnik: Endkostenstellen (rechnen Kosten direkt auf Produkte ab) und Vorkostenstellen (vorgelagerte Stellen, deren Kosten zunächst auf andere Kostenstellen umgelegt werden)

Gesetzliche Vorgaben zur Kostenstellenrechnung bestehen nicht, da das Instrument ausschließlich internen Steuerungszwecken dient. Es begründet keine handelsrechtliche Bewertungspflicht und keinen externen Ausweis von Kosten.

Von der Kostenstellenrechnung zu unterscheiden ist die Kostenträgerrechnung, die Kosten einzelnen Produkten oder Aufträgen zurechnet. In der Praxis dient die Kostenstellenrechnung als Grundlage für laufende Kostenkontrolle, innerbetriebliche Leistungsverrechnung und vorbereitende Kalkulation betrieblicher Entscheidungen.

Wissensdatenbank

Fragen & Antworten

rund um die Mitbestimmung

Zur Wissensdatenbank