In Kürze
Transferkurzarbeitergeld ist eine besondere Form des Kurzarbeitergeldes bei betrieblichen Umstrukturierungen. Es soll Entlassungen vermeiden und die Chancen der betroffenen Arbeitnehmer auf einen neuen Job verbessern.
Definition
Wenn ein Unternehmen umstrukturiert wird und Stellen dauerhaft wegfallen, können betroffene Arbeitnehmer bis zu zwölf Monate lang Transferkurzarbeitergeld erhalten. Die gesetzliche Grundlage ist § 111 SGB III.
Damit der Anspruch besteht, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Dauerhafter Arbeitsausfall: Die Beschäftigungsmöglichkeiten entfallen nicht nur vorübergehend. Der Entgeltausfall kann bis zu 100 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betragen.
- Betriebliche Voraussetzungen: Die betroffenen Arbeitnehmer werden in einer sogenannten betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst. Diese Einheit muss so organisiert und ausgestattet sein, dass eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erwarten ist.
- Persönliche Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer muss von Arbeitslosigkeit bedroht sein, eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet haben und an einer Maßnahme zur Feststellung seiner Eingliederungsaussichten teilgenommen haben.
- Beratung im Vorfeld: Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich vor der Entscheidung von der Agentur für Arbeit beraten lassen haben, zum Beispiel im Rahmen von Verhandlungen über einen Interessenausgleich oder Sozialplan nach § 112 BetrVG.
- Anzeige des Arbeitsausfalls: Der Arbeitsausfall muss schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden. Die Anzeige kann vom Arbeitgeber oder vom Betriebsrat erstattet werden; eine Stellungnahme des Betriebsrats ist beizufügen.
Kein Anspruch besteht, wenn Arbeitnehmer nur vorübergehend in der eigenständigen Einheit zusammengefasst werden, um danach einen anderen Arbeitsplatz im selben Unternehmen oder Konzern zu besetzen (§ 111 Abs. 8 SGB III).
Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld ist der Arbeitgeber verpflichtet, den geförderten Arbeitnehmern aktiv Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten. Werden Qualifizierungslücken festgestellt, soll der Arbeitgeber geeignete Weiterbildungsmaßnahmen anbieten — etwa berufliche Weiterbildungskurse oder eine bis zu sechs Monate dauernde Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber zum Zweck der Qualifizierung.