Mobbing

In Kürze

Mobbing bezeichnet systematische, über längere Zeit andauernde Schikane oder Diskriminierung einer Person am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die betroffene Person aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen.

Definition

Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz, bei der eine Person von einer oder mehreren anderen systematisch und über einen längeren Zeitraum angegriffen wird. Die betroffene Person ist dabei unterlegen und erlebt die Angriffe als Diskriminierung. Entscheidend ist, dass die Handlungen systematisch und dauerhaft erfolgen — ein einmaliger Streit ist noch kein Mobbing.

Mobbing kann von Kollegen, Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber selbst ausgehen. Am Anfang steht meist ein ungelöster Konflikt, der sich mit der Zeit von einer sachlichen zu einer persönlichen Auseinandersetzung entwickelt.

Typische Mobbinghandlungen lassen sich in fünf Bereiche einteilen:

  • Angriffe auf die Kommunikation: ständige Unterbrechungen, Anschreien, Drohungen, Kritik am Privatleben
  • Angriffe auf soziale Beziehungen: Kontaktverweigerung, Isolation, Verbot für Kollegen, mit der betroffenen Person zu sprechen
  • Schädigung des sozialen Ansehens: Gerüchte verbreiten, jemanden lächerlich machen, falsche oder kränkende Beurteilungen
  • Angriffe auf die Arbeitssituation: sinnlose oder entwürdigende Aufgaben, Entzug jeder Beschäftigung, Überforderung zur Diskreditierung
  • Angriffe auf die Gesundheit: Androhung oder Anwendung von Gewalt, Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten

Mobbing hat schwerwiegende Folgen: Betroffene werden häufig arbeitsunfähig, kündigen selbst oder werden unter einem Vorwand entlassen. Langfristige körperliche und seelische Schäden sind häufig.

Betroffene Arbeitnehmer können sich an den Betriebsrat wenden. Dieser ist verpflichtet, gegen bekannt gewordenes Mobbing vorzugehen — auch ohne ausdrückliche Beschwerde. Im äußersten Fall kann er die Versetzung oder Entlassung des mobbenden Mitarbeiters verlangen. Relevante gesetzliche Grundlagen sind:

  • § 75 BetrVG — Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat, die freie Persönlichkeitsentfaltung der Arbeitnehmer zu schützen und nach Recht und Billigkeit zu handeln
  • § 104 BetrVG — Recht des Betriebsrats, bei groben Verstößen die Versetzung oder Entlassung eines Mitarbeiters zu verlangen

Arbeitgeber und Betriebsrat können durch eine Betriebsvereinbarung gemeinsam Regeln festlegen, um Mobbing im Unternehmen zu verhindern und frühzeitig entgegenzuwirken.