Rohergebnis

In Kürze

Das Rohergebnis ist ein Zwischenergebnis in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen ihre Gewinn- und Verlustrechnung damit beginnen.

Definition

In der Buchführung schreibt § 275 HGB (Handelsgesetzbuch) für große Kapitalgesellschaften eine ausführliche Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung vor. Kleinere und mittelgroße Unternehmen dürfen diese Darstellung nach § 276 HGB vereinfachen.

Diese Vereinfachung erlaubt es, die Gewinn- und Verlustrechnung direkt mit dem Rohergebnis zu beginnen. Das Rohergebnis fasst dabei mehrere Einzelpositionen zusammen:

  • Umsatzerlöse
  • Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse
  • Andere aktivierte Eigenleistungen
  • Sonstige betriebliche Erträge
  • Materialaufwand

Das Rohergebnis ist nicht dasselbe wie der sogenannte Rohgewinn oder Rohertrag. Diese Begriffe bezeichnen lediglich die Differenz zwischen Umsatzerlösen und Wareneinsatz — also eine einfachere Rechnung ohne die weiteren oben genannten Positionen.