In Kürze
Das Rohergebnis ist ein Zwischenergebnis in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen ihre Gewinn- und Verlustrechnung damit beginnen.
Definition
In der Buchführung schreibt § 275 HGB (Handelsgesetzbuch) für große Kapitalgesellschaften eine ausführliche Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung vor. Kleinere und mittelgroße Unternehmen dürfen diese Darstellung nach § 276 HGB vereinfachen.
Diese Vereinfachung erlaubt es, die Gewinn- und Verlustrechnung direkt mit dem Rohergebnis zu beginnen. Das Rohergebnis fasst dabei mehrere Einzelpositionen zusammen:
- Umsatzerlöse
- Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse
- Andere aktivierte Eigenleistungen
- Sonstige betriebliche Erträge
- Materialaufwand
Das Rohergebnis ist nicht dasselbe wie der sogenannte Rohgewinn oder Rohertrag. Diese Begriffe bezeichnen lediglich die Differenz zwischen Umsatzerlösen und Wareneinsatz — also eine einfachere Rechnung ohne die weiteren oben genannten Positionen.