Unterweisung

In Kürze

Eine Unterweisung ist eine kurze Schulungseinheit, mit der Arbeitnehmer die Informationen erhalten, die sie für eine sichere und korrekte Ausführung ihrer Arbeit benötigen. Sie ist besonders im Arbeitsschutz gesetzlich vorgeschrieben.

Definition

Unterweisungen werden vor allem bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, in der Ausbildung und im Bereich Arbeitssicherheit eingesetzt. Sie können mündlich oder schriftlich erfolgen und müssen von beiden Seiten — dem Unterweisenden und dem Unterwiesenen — bestätigt werden.

Grundsätzlich unterscheidet man vier Arten von Unterweisungen:

  • Allgemeine Unterweisung: tätigkeitsunabhängige Informationen, z. B. zur Nutzung von Betriebseinrichtungen
  • Arbeitsplatzbezogene Unterweisung: Informationen zu Maschinen, Schutzausrüstung, Unfallverhütung und konkreten Arbeitsorten
  • Unterweisung in der Ausbildung: Vermittlung fachlicher und theoretischer Kenntnisse auf Basis von Ausbildungsrahmenplänen
  • Unterweisung bei Fehlverhalten: gezielte Nachschulung nach Verstößen gegen Sicherheitsregeln oder fehlerhafter Aufgabenausführung

Typische Anlässe für eine Unterweisung sind Neueinstellungen, Versetzungen, Änderungen im Aufgabenbereich, neue Maschinen oder Arbeitsstoffe sowie Betriebsunfälle.

Unterweisungen müssen in verständlicher Sprache verfasst sein — bei ausländischen Mitarbeitern möglichst auch in deren Muttersprache. Sie sollten kurz und präzise gehalten werden: Viele kurze Unterweisungen sind wirkungsvoller als wenige umfangreiche.

Unterweisungen sind während der Arbeitszeit durchzuführen und müssen regelmäßig wiederholt werden. Bei wesentlichen Änderungen ist eine sofortige Wiederholung erforderlich. § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schreibt beispielsweise vor, dass jugendliche Beschäftigte halbjährlich unterwiesen werden müssen.