Verbindlichkeiten

In Kürze

Verbindlichkeiten bezeichnen rechtlich bestehende Leistungspflichten aus Schuldverhältnissen. Sie kennzeichnen festgelegte Verpflichtungen gegenüber bestimmten Gläubigern.

Definition

Verbindlichkeiten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet rechtlich bestehende Pflichten zur Erbringung bestimmter Leistungen gegenüber einem oder mehreren Gläubigern.

Verbindlichkeiten liegen vor, wenn Inhalt, Umfang und Zuordnung der geschuldeten Leistung objektiv festgelegt sind. Die Verpflichtung muss dem Grunde und der Höhe nach bestimmt sowie rechtlich durchsetzbar sein.

Sie kann auf Geldleistungen, Sachleistungen oder Dienstleistungen gerichtet sein. Verbindlichkeiten setzen ein wirksames Schuldverhältnis voraus, das durch Gesetz oder Vertrag begründet wird.

Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch, insbesondere:

  • § 266 Handelsgesetzbuch (HGB)

Verbindlichkeiten begründen keinen eigenständigen Anspruch ohne zugrunde liegendes Schuldverhältnis.

Abzugrenzen sind Verbindlichkeiten von:

  • Rückstellungen, die ungewisse Verpflichtungen mit unsicherer Höhe oder Fälligkeit erfassen

In der Praxis sind Verbindlichkeiten für die rechtliche und wirtschaftliche Beurteilung bestehender Leistungspflichten bedeutsam.