Vollstreckung

In Kürze

Vollstreckung beschreibt die staatliche Durchsetzung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen. Sie dient der Erzwingung titulierten Leistungsinhalts ohne materielle Neubewertung.

Definition

Vollstreckung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur staatlichen Durchsetzung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen mittels gesetzlich geregelter Zwangsmittel. Sie realisiert den titulierten Leistungsinhalt aus Urteilen oder gerichtlichen Vergleichen.

Voraussetzung der Vollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel sowie die Bestimmbarkeit von Inhalt und Umfang.

Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ermöglicht § 62 Absatz 1 und Absatz 2 ArbGG die Vollstreckung auch vor Rechtskraft.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einleitung besteht nicht und entsteht auch nicht automatisch durch gerichtliche Entscheidungen.

Abzugrenzen ist die Vollstreckung von der Verwaltungsvollstreckung, die hoheitliche Verwaltungsakte außerhalb arbeitsgerichtlicher Titel durchsetzt.

In der Praxis sichert die Vollstreckung die effektive Durchsetzung arbeitsgerichtlicher Leistungsansprüche im Individualarbeitsverhältnis.