Volkswirtschaft

In Kürze

Volkswirtschaft bezeichnet das wirtschaftliche Zusammenwirken aller Akteure innerhalb eines abgegrenzten Wirtschaftsraums. Erfasst werden Haushalte, Unternehmen und staatliche Stellen.

Definition

Volkswirtschaft ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die Gesamtheit der wirtschaftlichen Tätigkeiten und Austauschbeziehungen innerhalb eines abgegrenzten Wirtschaftsraums.

Volkswirtschaft umfasst das Zusammenwirken privater Haushalte, Unternehmen und staatlicher Einrichtungen unter gemeinsamen Rahmenbedingungen.

Volkswirtschaft liegt vor, wenn Produktion, Verteilung und Verwendung von Gütern und Dienstleistungen systematisch verbunden sind.

Voraussetzung ist ein räumlich bestimmter Wirtschaftsraum mit einheitlichen institutionellen und rechtlichen Grundlagen.

Die Ausgestaltung wird durch Wirtschaftsordnung, Rechtssystem, Wirtschaftspolitik und natürliche Standortfaktoren geprägt.

Volkswirtschaft ist kein normativ geregeltes Rechtsverhältnis, sondern ein beschreibender Ordnungsbegriff.

Abzugrenzen ist Volkswirtschaft von der einzelbetrieblichen Betrachtung wirtschaftlicher Prozesse.

In der Praxis dient Volkswirtschaft als Bezugsrahmen für wirtschaftspolitische Steuerung und Analyse.