In Kürze
Weiterbildung umfasst alle Maßnahmen, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen, erweitern oder erneuern – nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem Studium. Sie ist ein zentraler Bestandteil des lebenslangen Lernens.
Definition
Berufliche Weiterbildung richtet sich an Menschen, die bereits eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben und danach berufstätig waren. Sie setzt dort an, wo die Erstausbildung endet, und passt Qualifikationen an neue Anforderungen an.
Weiterbildung kann viele Formen annehmen:
- Fortbildung – Vertiefung und Erweiterung vorhandener Kenntnisse im bisherigen Beruf
- Umschulung – Erlernen eines vollständig neuen Berufs, z. B. nach gesundheitlichen Einschränkungen
- Einarbeitung – gezielte Einführung in neue Aufgaben oder Arbeitsbereiche
- Zusatzqualifikation – Erwerb ergänzender Kompetenzen, z. B. Meister- oder Fachwirtausbildung
- Berufsbegleitende Weiterbildung – Lernen neben der laufenden Berufstätigkeit
- Autodidaktische Weiterbildung – selbstorganisiertes, eigenständiges Lernen
Auch die Lernorte und -methoden sind vielfältig: Seminare, Fernunterricht, E-Learning, Training am Arbeitsplatz (on the Job), im Betrieb (near the Job) oder außerhalb (off the Job) sind gängige Wege.
Ziele der betrieblichen Weiterbildung sind unter anderem der Abbau von Qualifikationsdefiziten, die Anpassung an technologischen Wandel, Motivationsförderung, Persönlichkeitsentwicklung sowie die Vorbereitung auf neue Aufgaben und Karriereschritte.
Weiterbildung ist in der Regel freiwillig und wird vom Arbeitnehmer selbst finanziert. Ausnahmen bestehen, wenn die Bundesagentur für Arbeit oder andere Kostenträger die Maßnahme übernehmen – oder wenn der Betrieb seine Mitarbeiter auf eigene Kosten weiterbildet (betriebliche Weiterbildung).
Eine gesetzlich vorgeschriebene Sonderform ist die Unterweisung: Nach § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten ausreichend über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen – zum Beispiel bei Neueinstellungen, Versetzungen oder der Einführung neuer Arbeitsmittel. Diese Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt werden.