Workation

In Kürze

Workation beschreibt eine ortsverlagerte Erbringung der Arbeitsleistung an einem urlaubsähnlichen Aufenthaltsort. Kennzeichnend ist die zeitweise Verbindung beruflicher Tätigkeit mit einem privaten Aufenthaltszweck.

Definition

Workation ist ein arbeitsrechtliches Modell. Es bezeichnet die zeitlich befristete Erbringung geschuldeter Arbeitsleistung von einem Aufenthaltsort mit Freizeit- oder Urlaubscharakter.

Workation liegt vor, wenn der Arbeitsort außerhalb der regelmäßigen Betriebsstätte festgelegt ist und die Arbeitspflicht fortbesteht.

Voraussetzung ist eine vorherige Festlegung von Arbeitsort, Arbeitszeit und Dauer innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Die arbeitszeitrechtliche Einordnung richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz, insbesondere:

  • § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Zuordnungen bleiben von der arbeitsrechtlichen Qualifikation unberührt.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gestattung oder Durchführung besteht nicht.

Abzugrenzen ist Workation von:

  • dauerhaftem Homeoffice
  • mobiler Arbeit ohne urlaubsbezogenen Aufenthaltszweck

Workation begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Arbeitsortverlagerung.

In der betrieblichen Praxis wird Workation als Sonderform ortsunabhängiger Arbeitsorganisation eingesetzt.