Zedent

In Kürze

Zedent bezeichnet den bisherigen Gläubiger einer Forderung. Er überträgt diese Forderung im Rahmen einer Abtretung auf einen neuen Gläubiger.

Definition

Zedent ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Person, die als bisheriger Gläubiger eine bestehende Forderung wirksam überträgt.

Der Zedent ist Träger der Forderung bis zum rechtlichen Wirksamwerden der Abtretung. Ein Zedent liegt vor, wenn eine übertragbare Forderung einem Schuldner gegenüber rechtlich besteht.

Voraussetzung ist die Verfügungsbefugnis über die Forderung im Zeitpunkt der Abtretung.

Rechtsgrundlage der Forderungsübertragung:

  • § 398 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Zedent bleibt nicht Gläubiger der Forderung nach wirksamer Abtretung.

Abzugrenzen ist der Begriff vom Zessionar als neuem Forderungsinhaber.

In der Praxis ist der Zedent maßgeblich für die Entstehung und ordnungsgemäße Überleitung von Forderungsrechten.