Zinssatz

In Kürze

Der Zinssatz bezeichnet die prozentuale Vergütung für die zeitweise Überlassung von Kapital. Er bestimmt die Höhe laufender Zinsleistungen für einen festgelegten Zeitraum.

Definition

Der Zinssatz ist ein zivilrechtlicher Begriff, der die prozentuale Höhe der geschuldeten oder zu gewährenden Zinsleistung für Kapitalüberlassung beschreibt.

Er wird als Prozentwert bestimmt und bezieht sich regelmäßig auf einen definierten Zeitabschnitt. Der Zinssatz liegt vor, wenn Höhe und Bezugszeitraum der Verzinsung vertraglich oder gesetzlich festgelegt sind.

Maßgeblich ist eine eindeutige Bestimmbarkeit der Zinsleistung unabhängig von Tilgung oder Kapitalrückführung.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei entgeltlichen Darlehensverträgen

Der Begriff begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Zinshöhe ohne gesonderte Rechtsgrundlage.

Abzugrenzen ist der Zinssatz von:

  • der Zinsfestschreibung als zeitliche Bindung eines vereinbarten Zinsniveaus

In der Praxis dient der Zinssatz der Berechnung von Zinsforderungen und Zinsverbindlichkeiten. Der Zinssatz kann fest oder veränderlich ausgestaltet sein und bestimmt die laufende Entgeltbelastung.