Aufsichtsrat

In Kürze

Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgesehenes Organ zur Überwachung der Unternehmensleitung. In mitbestimmten Unternehmen ist er auch ein Träger kollektiver Arbeitnehmerbeteiligung.

Definition

Der Aufsichtsrat ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zur Unternehmensmitbestimmung in mitbestimmungspflichtigen Gesellschaften. Er bezeichnet ein unabhängiges Kontrollorgan, das die Leitung überwacht und strategisch beratend begleitet.

Ein Aufsichtsrat liegt vor, wenn gesetzlich oder satzungsmäßig ein Überwachungsorgan neben Geschäftsführung oder Vorstand eingerichtet ist. Seine Zusammensetzung ist festgelegt, wenn Arbeitnehmervertreter entsprechend gesetzlicher Schwellenwerte beteiligt werden.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Aktiengesetz (AktG)
  • Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) für mitbestimmte Unternehmen

Der Aufsichtsrat begründet kein Weisungsrecht gegenüber der laufenden operativen Unternehmensführung.

Abzugrenzen ist der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung, da diese die unmittelbare Leitung und Vertretung des Unternehmens wahrnimmt.

In der Praxis beeinflusst der Aufsichtsrat die Unternehmensführung durch Bestellung, Überwachung und Abberufung leitender Organe.