Berufsberatung

Die Berufsberatung ist ein kostenloses, öffentlich-rechtliches Angebot zur Unterstützung bei Berufswahl, Berufswechsel und beruflicher Entwicklung. Sie richtet sich an Jugendliche und Erwachsene und ist gesetzlich in §§ 29 ff. SGB III verankert.

In Kürze

Die Berufsberatung ist ein kostenloses, öffentlich-rechtliches Angebot zur Unterstützung bei Berufswahl, Berufswechsel und beruflicher Entwicklung. Sie richtet sich an Jugendliche und Erwachsene und ist gesetzlich in §§ 29 ff. SGB III verankert.

Definition

Die Berufsberatung bezeichnet eine strukturierte, personenbezogene Beratung zu Berufswahl, beruflicher Entwicklung und Neuorientierung. Sie ist eine hoheitlich organisierte Aufgabe der Arbeitsverwaltung und steht allen Personen offen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen — unabhängig davon, ob sie in der Arbeitslosenversicherung versichert sind oder ob ein Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis besteht.

Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem individuellen Bedarf. Dabei werden persönliche Neigung, Eignung, Fähigkeiten und Leistungsfähigkeit sowie die aktuelle Arbeitsmarktlage berücksichtigt.

Die Berufsberatung umfasst Auskunft und Rat zu folgenden Themen:

  • Berufswahl, Berufswechsel und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
  • Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und einzelner Berufe
  • Möglichkeiten der beruflichen Bildung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Leistungen der Arbeitsförderung
  • Ausbildungsförderung und schulische Bildung, soweit sie für die Berufswahl relevant sind

Die Beratung kann auch noch nach Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung stattfinden, wenn die betroffene Person zustimmt und dies zur Festigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses sinnvoll ist (§ 31 Abs. 2 SGB III). Auch Arbeitgeber können eine Beratung zur Arbeitsmarktlage und zur Stellenbesetzung in Anspruch nehmen.

Eine rechtliche Verpflichtung zur Annahme oder Umsetzung der Beratungsergebnisse besteht nicht. Abzugrenzen ist die öffentliche Berufsberatung von privater Karriereberatung, die nicht hoheitlich organisiert ist.

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