In Kürze
Die Berufsberatung unterstützt Personen bei Fragen zu beruflicher Orientierung und Entwicklung. Sie ist eine öffentliche Aufgabe der Arbeitsverwaltung.
Definition
Die Berufsberatung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine strukturierte, personenbezogene Beratung zu Berufswahl, beruflicher Entwicklung und Neuorientierung.
Die Beratung erfolgt, wenn Informationen, Einschätzungen und Entscheidungshilfen systematisch anhand individueller Eignung und Arbeitsmarktlage vermittelt werden.
Die Berufsberatung richtet sich an Ratsuchende unabhängig von einem bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.
Sie umfasst auch Hinweise zu beruflicher Bildung, Förderleistungen und Vermittlungsmöglichkeiten nach gesetzlichen Vorgaben.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 29 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Eine rechtliche Verpflichtung zur Annahme oder Umsetzung der Beratungsergebnisse besteht nicht.
Abzugrenzen ist die Berufsberatung von:
- privater Karriereberatung
Die Berufsberatung ist hoheitlich organisiert und öffentlich-rechtlich ausgestaltet.
In der Praxis dient sie der Vorbereitung tragfähiger beruflicher Entscheidungen innerhalb der Arbeitsförderung.