Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen sind alle Geld- oder Sachzuflüsse, die durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens entstehen. Sie erhöhen den steuerlichen Gewinn und sind das Gegenstück zu den Betriebsausgaben.

In Kürze

Betriebseinnahmen sind alle Geld- oder Sachzuflüsse, die durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens entstehen. Sie erhöhen den steuerlichen Gewinn und sind das Gegenstück zu den Betriebsausgaben.

Definition

Betriebseinnahmen ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet alle durch den Betrieb veranlassten Zugänge an Geld oder geldwerten Vorteilen. Voraussetzung ist, dass ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Zufluss und der betrieblichen Tätigkeit besteht.

Typische Beispiele sind Erlöse aus dem Verkauf von Produkten, Entgelte für Dienstleistungen sowie Einnahmen aus Patenten oder Nutzungsrechten.

Nicht zu den Betriebseinnahmen zählen Einlagen in das Unternehmen. Wer privates Geld in seinen Betrieb einbringt, erzielt damit keine Betriebseinnahme – es handelt sich um einen außerbetrieblichen Wertzugang. Ebenso sind private Einnahmen ohne betrieblichen Veranlassungszusammenhang klar abzugrenzen.

Bilanzierende Unternehmen erfassen Betriebseinnahmen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, sobald sie als Ertrag zu behandeln sind – unabhängig davon, ob das Geld bereits tatsächlich eingegangen ist.

Selbstständige mit Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfassen Betriebseinnahmen hingegen erst dann, wenn das Geld tatsächlich zugeflossen ist. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 4 Abs. 3 EStG. Allgemeine Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung ist § 4 Abs. 1 EStG.

Betriebseinnahmen begründen keinen eigenständigen Anspruch auf steuerliche Begünstigung oder Steuerfreiheit. In der Praxis sind sie zentral für Buchführung, Gewinnermittlung und steuerliche Erklärungspflichten.

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