Betriebsprüfung

In Kürze

Die Betriebsprüfung ist ein behördliches Prüfverfahren zur Kontrolle steuerlich relevanter Sachverhalte. Sie erfolgt regelmäßig beim Steuerpflichtigen vor Ort.

Definition

Die Betriebsprüfung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur nachträglichen Überprüfung steuerlich erheblicher Sachverhalte eines Steuerpflichtigen.

Die Prüfung erfasst Buchführung, Aufzeichnungen und Erklärungen für einen oder mehrere festgelegte Besteuerungszeiträume. Voraussetzung ist eine wirksame Prüfungsanordnung durch die zuständige Finanzbehörde vor Beginn der Maßnahme.

Die Prüfung wird regelmäßig als Außenprüfung im Betrieb oder am Ort der Geschäftsleitung durchgeführt.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • §§ 193 bis 207 Abgabenordnung (AO)

Der geprüfte Steuerpflichtige unterliegt während der Betriebsprüfung umfassenden Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur turnusmäßigen Durchführung besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Betriebsprüfung von:

  • Sonderprüfungen wie Umsatzsteuer-Nachschauen
  • Lohnsteuerprüfungen

In der Praxis dient die Betriebsprüfung der Sicherstellung gleichmäßiger Besteuerung und der Korrektur steuerlicher Bemessungsgrundlagen.