In Kürze
Eine Bewerbung ist die formelle Kontaktaufnahme einer Person bei einem Arbeitgeber mit dem Ziel, eine Stelle oder Ausbildung zu erhalten. Sie begründet rechtlich relevante Pflichten im vorvertraglichen Stadium und ist der erste Schritt im Auswahlprozess.
Definition
Eine Bewerbung ist die auf Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses gerichtete Erklärung einer Person. Sie stellt ein nach außen erkennbares Angebot dar, das auf die Begründung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses abzielt.
Eine Bewerbung liegt vor, wenn Unterlagen oder Erklärungen zur persönlichen und fachlichen Eignung übermittelt werden. Sie kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder über standardisierte Verfahren an einen potenziellen Arbeitgeber gerichtet sein.
Zur Bewerbung gehören in der Regel mehrere Bewerbungsunterlagen – zum Beispiel ein Anschreiben, ein Lebenslauf sowie Zeugnisse und gegebenenfalls Referenzen. Diese Unterlagen bilden die Grundlage dafür, wie ein Arbeitgeber Bewerberinnen und Bewerber einschätzt und auswählt.
Auf eine schriftliche Bewerbung folgt häufig ein Vorstellungsgespräch, in dem beide Seiten mehr voneinander erfahren. Der gesamte Ablauf – von der Einreichung der Unterlagen bis zur Entscheidung – wird als Bewerberauswahl bezeichnet.
Mit Zugang der Bewerbung entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis mit gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten. Dieses Schuldverhältnis unterliegt den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere § 311 Absatz 2 BGB.
Im gesamten Bewerbungsverfahren findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Anwendung. Es verbietet eine Benachteiligung aufgrund von Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Herkunft oder Religion. Verstöße können zu Entschädigungsansprüchen führen.
Die Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages. Sie dient lediglich der Vertragsanbahnung und ist klar vom späteren Vertragsschluss abzugrenzen. In der Praxis ist sie zudem der rechtliche Ausgangspunkt für Datenschutzpflichten des Arbeitgebers gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern.