Bewerbungsgespräch

In Kürze

Bewerbungsgespräch ist der persönliche Austausch im Rahmen eines Einstellungsverfahrens. Es dient der Prüfung von Eignung und gegenseitigen Erwartungen vor einer möglichen Vertragsbegründung.

Definition

Der Begriff Bewerbungsgespräch bezeichnet ein persönliches Auswahlgespräch im Einstellungsverfahren. Es ermöglicht den Austausch zwischen Bewerber und Arbeitgeber über Eignung, Bedingungen und mögliche Vertragsgestaltung.

Ein Bewerbungsgespräch liegt vor, wenn ein Arbeitgeber nach einer Bewerbung einen persönlichen oder virtuellen Dialog ansetzt. Voraussetzung ist eine ernsthafte Auswahlabsicht hinsichtlich eines möglichen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

Mit der Einladung entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis mit Schutz- und Rücksichtnahmepflichten beider Parteien.

Rechtsgrundlage hierfür ist:

  • § 311 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Anbahnungsstadium des Arbeitsrechts

Fragen während des Bewerbungsgesprächs sind nur zulässig, soweit sie arbeitsplatzbezogen und rechtlich erlaubt sind. Ergänzend findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf den gesamten Gesprächsverlauf verbindlich Anwendung.

Eine Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Beantwortung besteht nur bei zulässigen und relevanten Fragen.

Das Bewerbungsgespräch begründet keinen Anspruch auf Einstellung oder Vertragsabschluss des Bewerbers kraft Gesetzes.

Abzugrenzen ist das Bewerbungsgespräch von:

  • dem späteren Arbeitsvertrag, da noch keine vertraglichen Hauptpflichten entstehen

In der Praxis strukturiert dieser Vorgang die Entscheidungsfindung und dokumentiert die Auswahlgrundlagen.