Delegation

Delegation bezeichnet die gezielte Übertragung von Aufgaben, Befugnissen und Verantwortung von einer Führungskraft auf nachgeordnete Mitarbeiter. Entscheidend ist, dass alle drei Elemente gemeinsam weitergegeben werden.

In Kürze

Delegation bezeichnet die gezielte Übertragung von Aufgaben, Befugnissen und Verantwortung von einer Führungskraft auf nachgeordnete Mitarbeiter. Entscheidend ist, dass alle drei Elemente gemeinsam weitergegeben werden.

Definition

Delegation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die organisierte Übertragung konkret bestimmter Aufgaben innerhalb betrieblicher Strukturen beschreibt. Eine Führungskraft gibt dabei nicht nur die Tätigkeit selbst ab, sondern auch die nötigen Kompetenzen (Befugnisse) und die dazugehörige Verantwortung an Mitarbeiter auf einer niedrigeren Hierarchieebene.

Damit unterscheidet sich Delegation von einer einfachen Tätigkeitsanweisung: Wer delegiert bekommt, erhält einen echten Handlungsspielraum inklusive der Vollmachten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind. Die arbeitsrechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Direktionsrecht nach § 106 Gewerbeordnung (GewO).

Delegation verfolgt mehrere Ziele:

  • Entlastung der Führungskraft von Routineaufgaben
  • Schnellere Entscheidungen durch kürzere Wege
  • Höhere Motivation der Mitarbeiter durch mehr Eigenverantwortung

Damit Delegation gelingt, müssen Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung deckungsgleich sein. Mitarbeiter dürfen weder über- noch unterfordert werden. Eine wirksame Delegation setzt außerdem voraus, dass die übertragene Aufgabe objektiv erfüllbar ist. Eine Rückdelegation — also das Zurückgeben der übertragenen Aufgabe an den Vorgesetzten — ist nicht zulässig.

Die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung bleibt regelmäßig beim delegierenden Funktionsträger verankert. Echte Führungsentscheidungen — etwa Budgetfestlegungen, personelle Maßnahmen oder die Entwicklung von Unternehmenszielen — werden in der Regel nicht delegiert. Wird in Ausnahmefällen doch eine solche Aufgabe übertragen, ist meist vorher die Zustimmung des Vorgesetzten erforderlich.

Delegation begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vergütungserhöhung oder Statusänderung und ist von der rechtsgeschäftlichen Übertragung von Arbeitgeberpflichten abzugrenzen. Damit Mitarbeiter delegierte Aufgaben qualitativ und quantitativ erfüllen können, kommt der Personalentwicklung im Unternehmen eine wichtige Rolle zu.

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