Exit-Interview

In Kürze

Ein Exit-Interview ist ein strukturiertes Gespräch mit ausscheidenden Beschäftigten. Es dient der systematischen Erhebung von Rückmeldungen zum Arbeitsverhältnis.

Definition

Ein Exit-Interview ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet ein formalisiertes Gespräch zwischen Arbeitgeber und ausscheidender Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Das Exit-Interview erfasst die Gründe für das Beendigungsereignis sowie arbeitsbezogenes Erfahrungswissen. Es liegt vor, wenn im Zusammenhang mit dem Ausscheiden gezielt Informationen zum Arbeitsverhältnis erhoben werden.

Voraussetzung ist ein bestehendes oder unmittelbar beendetes Arbeitsverhältnis ohne Fortsetzungsabsicht. Das Exit-Interview erfolgt regelmäßig freiwillig und außerhalb der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten.

Gesetzliche Rechtsgrundlagen sind nicht erforderlich. Maßgeblich sind arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben.

Das Exit-Interview begründet keinen Anspruch auf Mitwirkung oder inhaltliche Einflussnahme.

Abzugrenzen ist es von:

  • Personalgesprächen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

In der Praxis dient das Exit-Interview der organisationsbezogenen Auswertung von Fluktuationsursachen.