Fristgerechte Kündigung

In Kürze

Fristgerechte Kündigung bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen. Sie wirkt nicht sofort, sondern erst mit Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist.

Definition

Fristgerechte Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Wahrung einer festgelegten Kündigungsfrist.

Die Kündigung liegt vor, wenn der Kündigungsausspruch fristauslösend zugeht und fristwahrend berechnet ist. Beginn und Ende der Frist müssen objektiv nach gesetzlichen oder vereinbarten Zeitregeln bestimmt sein.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • ergänzend das Kündigungsschutzrecht

Die Fristgerechte Kündigung entfaltet ihre Beendigungswirkung erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses tritt dadurch nicht ein.

Abzugrenzen ist die Fristgerechte Kündigung von:

  • der fristlosen Kündigung ohne Fristablauf

In der Praxis bestimmt sie den zeitlichen Rahmen der Beendigung und die Fortgeltung arbeitsvertraglicher Pflichten.