Gleitzeit

Gleitzeit (auch: gleitende Arbeitszeit) ist das am weitesten verbreitete flexible Arbeitszeitmodell: Arbeitnehmer können Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb festgelegter betrieblicher Grenzen selbst bestimmen.

In Kürze

Gleitzeit (auch: gleitende Arbeitszeit) ist das am weitesten verbreitete flexible Arbeitszeitmodell: Arbeitnehmer können Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb festgelegter betrieblicher Grenzen selbst bestimmen.

Definition

Bei der Gleitzeit ist die Arbeitszeit nicht starr vorgegeben. Arbeitnehmer legen Arbeitsbeginn und Arbeitsende eigenverantwortlich fest — entweder völlig frei oder innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Voraussetzung ist eine kollektive Regelung, die Arbeitszeiterfassung, Ausgleichszeiträume und Anwesenheitspflichten objektiv bestimmt.

Viele Gleitzeitmodelle enthalten eine sogenannte Kernarbeitszeit: In diesem festen Zeitfenster müssen alle Beschäftigten anwesend sein. Außerhalb der Kernzeit können sie Beginn und Ende selbst wählen.

Gleitzeit ist besonders bei Angestellten und Beamten verbreitet. In Produktionsbetrieben ist sie seltener möglich, weil dort Maschinen- oder Fließbandzeiten feste Anwesenheit erfordern.

Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) — begrenzt Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten unabhängig von der flexiblen Lage der Arbeitszeit; Gleitzeit berechtigt nicht zur Abweichung von gesetzlichen Arbeitszeitschutzvorschriften
  • § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — Einführung und Ausgestaltung von Gleitzeit sind mitbestimmungspflichtig; der Betriebsrat muss zustimmen

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben
  • Anpassung an persönliche Gewohnheiten und Verpflichtungen
  • Keine Sanktionen wegen einzelner Minuten Verspätung

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Mögliche Ausweitung der Betriebszeiten
  • Bessere Anpassung an schwankenden Arbeitsanfall
  • Wegfall aufwendiger Anwesenheitskontrollen

Abzugrenzen ist Gleitzeit von der Vertrauensarbeitszeit, bei der Beginn und Ende der Arbeitszeit nicht systematisch erfasst werden.

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