Handelsvertreter

Ein Handelsvertreter ist eine selbstständig tätige Person, die dauerhaft für einen Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt. Die Vergütung erfolgt provisionsabhängig; ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet.

In Kürze

Ein Handelsvertreter ist eine selbstständig tätige Person, die dauerhaft für einen Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt. Die Vergütung erfolgt provisionsabhängig; ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet.

Definition

Der Begriff Handelsvertreter stammt aus dem Handelsrecht und bezeichnet eine Person, die für einen Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt — zum Beispiel als Versicherungsvertreter oder Vertriebsbeauftragter. Rechtsgrundlage ist § 84 Handelsgesetzbuch (HGB).

Der Handelsvertreter handelt selbstständig und organisiert seine Tätigkeit sowie Arbeitszeit eigenverantwortlich. Die Tätigkeit muss dauerhaft und nicht nur gelegentlich ausgeübt werden. Die Geschäfte werden regelmäßig im fremden Namen und für fremde Rechnung abgeschlossen.

Eine rechtliche Bindung an den Unternehmer entsteht durch ein fortlaufendes Vertragsverhältnis. Für vermittelte oder abgeschlossene Geschäfte besteht ein provisionsabhängiger Vergütungsanspruch.

Vom Arbeitnehmer unterscheidet sich der Handelsvertreter durch seine fehlende persönliche Abhängigkeit. Vorschriften über Arbeitnehmervertretung finden auf ihn grundsätzlich keine Anwendung.

Weil Handelsvertreter rechtlich selbstständig sind, stellt sich in der Praxis häufig die Frage nach der Sozialversicherungspflicht. Entscheidend ist, ob ein Handelsvertreter im Einzelfall tatsächlich selbstständig tätig ist oder ob er wirtschaftlich so stark von einem Auftraggeber abhängig ist, dass er sozialversicherungsrechtlich wie ein Arbeitnehmer behandelt wird. Diese Einordnung nennt man Statusfeststellung.

Hinweise dazu finden sich im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen (Stand: 01.04.2022), das die versicherungsrechtlichen Besonderheiten dieser Berufsgruppe ausführlich beschreibt.

In der Praxis ist der Handelsvertreter eine verbreitete Vertriebsform im Waren- und Dienstleistungsverkehr.

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