Jahresmeldung

In Kürze

Die Jahresmeldung ist eine Pflichtmeldung des Arbeitgebers an die Sozialversicherung für jeden versicherungspflichtig Beschäftigten, der am 31. Dezember eines Jahres im Betrieb tätig ist. Sie enthält das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des abgelaufenen Jahres.

Definition

Für jeden Arbeitnehmer, der am 31. Dezember versicherungspflichtig beschäftigt ist, muss der Arbeitgeber eine Jahresmeldung abgeben. Diese Meldung trägt den Meldegrund „50" und ist spätestens mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung des neuen Jahres, also bis zum 15. Februar des Folgejahres, einzureichen.

In der Meldung wird das Arbeitsentgelt angegeben, auf das Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden. Gemeldet wird dabei höchstens das Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2025 bundeseinheitlich 96.600 Euro jährlich).

Die Jahresmeldung entfällt, wenn zum 31. Dezember bereits eine andere Meldung erstattet wird — zum Beispiel eine Abmeldung (Meldegrund „30") bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eine Unterbrechungsmeldung oder eine Meldung wegen eines Beitragsgruppenwechsels.

Auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) ist eine Jahresmeldung zu erstellen; sie geht an die Minijob-Zentrale. Für kurzfristig Beschäftigte hingegen ist keine Jahresmeldung erforderlich.

Zusätzlich zur allgemeinen Jahresmeldung gibt es seit 2016 die UV-Jahresmeldung für die gesetzliche Unfallversicherung (Meldegrund „92"). Sie ist bis zum 16. Februar des Folgejahres abzugeben und enthält alle unfallversicherungspflichtigen Arbeitsentgelte des Kalenderjahres, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Gefahrtarifstelle.

Gibt ein Arbeitgeber eine Jahresmeldung nicht oder nicht rechtzeitig ab, können die Krankenkassen diese elektronisch anfordern. Bleibt die Meldung danach weiterhin aus, kann ein förmliches Verwaltungsverfahren eingeleitet werden — im schlimmsten Fall droht eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit.

Rechtsgrundlage ist insbesondere § 28a SGB IV (Meldepflichten des Arbeitgebers in der Sozialversicherung).