In Kürze
Mobbing bezeichnet systematische, über längere Zeit andauernde Anfeindungen, Schikane oder Ausgrenzung am Arbeitsplatz. Es verletzt Persönlichkeitsrechte, Würde und Gesundheit der Betroffenen und wirkt sich rechtlich über arbeitsrechtliche Schutz- und Rücksichtnahmepflichten aus.
Definition
Mobbing ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für fortgesetzte, systematische Verhaltensweisen der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung im Arbeitsverhältnis. Entscheidend ist, dass die Handlungen systematisch und dauerhaft erfolgen und in ihrer Gesamtschau einen objektiv erkennbaren Zusammenhang aufweisen — ein einmaliger Streit oder einzelne isolierte Maßnahmen reichen nicht aus.
Mobbing kann von Kollegen, Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber selbst ausgehen. Am Anfang steht meist ein ungelöster Konflikt, der sich mit der Zeit von einer sachlichen zu einer persönlichen Auseinandersetzung entwickelt. Ziel ist häufig, die betroffene Person aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen.
Typische Mobbinghandlungen lassen sich in fünf Bereiche einteilen:
- Angriffe auf die Kommunikation: ständige Unterbrechungen, Anschreien, Drohungen, Kritik am Privatleben
- Angriffe auf soziale Beziehungen: Kontaktverweigerung, Isolation, Verbot für Kollegen, mit der betroffenen Person zu sprechen
- Schädigung des sozialen Ansehens: Gerüchte verbreiten, jemanden lächerlich machen, falsche oder kränkende Beurteilungen
- Angriffe auf die Arbeitssituation: sinnlose oder entwürdigende Aufgaben, Entzug jeder Beschäftigung, Überforderung zur Diskreditierung
- Angriffe auf die Gesundheit: Androhung oder Anwendung von Gewalt, Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten
Mobbing hat schwerwiegende Folgen: Betroffene werden häufig arbeitsunfähig, kündigen selbst oder werden unter einem Vorwand entlassen. Langfristige körperliche und seelische Schäden sind häufig. Es ist von üblichen betrieblichen Konflikten oder zulässiger Leistungs- und Verhaltenskritik abzugrenzen.
Mobbing begründet keinen eigenständigen gesetzlichen Anspruchstatbestand, sondern dient als rechtlicher Sammelbegriff zur Einordnung komplexer Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — allgemeine Schutz- und Rücksichtnahmepflichten im Arbeitsverhältnis
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) — Schutz vor Diskriminierung
- § 75 BetrVG — Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat, die freie Persönlichkeitsentfaltung der Arbeitnehmer zu schützen und nach Recht und Billigkeit zu handeln
- § 104 BetrVG — Recht des Betriebsrats, bei groben Verstößen die Versetzung oder Entlassung eines mobbenden Mitarbeiters zu verlangen
Betroffene Arbeitnehmer können sich an den Betriebsrat wenden. Dieser ist verpflichtet, gegen bekannt gewordenes Mobbing vorzugehen — auch ohne ausdrückliche Beschwerde. Arbeitgeber und Betriebsrat können zudem durch eine Betriebsvereinbarung gemeinsam Regeln festlegen, um Mobbing im Unternehmen zu verhindern und frühzeitig entgegenzuwirken.