In Kürze
Outsourcing bezeichnet die dauerhafte Auslagerung betrieblicher Aufgaben oder Bereiche auf externe Unternehmen. Ziel ist meist die Konzentration auf Kernaufgaben und Kostensenkung — für Arbeitnehmer kann es jedoch strukturelle Veränderungen im Betrieb auslösen.
Definition
Outsourcing bezeichnet die organisatorische Verlagerung von Aufgaben, Prozessen oder Funktionen, die bisher intern durch eigene Arbeitnehmer erbracht wurden, auf externe Unternehmen oder rechtlich selbstständige Einheiten. Maßgeblich ist die funktionale Herauslösung der Tätigkeit aus dem bisherigen betrieblichen Zusammenhang.
Outsourcing setzt keine Veränderung einzelner Arbeitsverträge voraus, sondern eine strukturelle Änderung der Leistungserbringung. Es begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Kündigung, Weiterbeschäftigung oder Vertragsänderung.
Abzugrenzen ist Outsourcing von Offshoring, bei dem die Aufgabenverlagerung grenzüberschreitend ins Ausland erfolgt.
Die Entscheidung zur Auslagerung sollte nicht allein nach Kostengesichtspunkten getroffen werden. Auch Qualität, Kundenbindung, Personalpolitik und langfristige Unternehmensinteressen spielen eine wichtige Rolle — ein einmal aufgegebener Bereich ist später nur schwer und kostenintensiv wieder aufzubauen.
Mögliche Vorteile des Outsourcings:
- Konzentration auf die eigentlichen Kernaufgaben
- Straffung der Unternehmensorganisation
- Höhere Kostentransparenz und mögliche Kostenreduktion
- Verlagerung von Unternehmerrisiken auf den Dienstleister
- Zugang zu aktuellem Fach- und Spezialwissen
- Weniger Routinearbeiten für die verbleibenden Beschäftigten
Für Arbeitnehmer ist wichtig: Outsourcing kann strukturelle Veränderungen im Betrieb auslösen und die Arbeitsabläufe der verbleibenden Beschäftigten verändern. Je nach Art der Maßnahme sind verschiedene Gesetze zu beachten:
- § 106 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Informationspflichten gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
- § 111 Satz 3 Nr. 4 BetrVG – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei erheblichen Auswirkungen
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung
- Umwandlungsgesetz (UmwG) – Regelungen bei Umstrukturierungen
- Sprecher-Ausschuss-Gesetz (SprAuG) – Rechte leitender Angestellter
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX) – besonderer Schutz schwerbehinderter Beschäftigter
Outsourcing ist in der betrieblichen Praxis regelmäßig Ausgangspunkt kollektiver Beteiligungsrechte und struktureller Folgefragen.