Prävention

In Kürze

Prävention bezeichnet vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung arbeitsbezogener Risiken. Ziel ist die frühzeitige Abwendung gesundheitlicher oder beschäftigungsgefährdender Entwicklungen.

Definition

Prävention ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er umfasst systematisch angelegte Maßnahmen zur frühzeitigen Abwendung arbeitsbedingter Risiken und nachteiliger Entwicklungen.

Prävention liegt vor, wenn Gefährdungen erkannt, bewertet und durch geeignete organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen beeinflusst werden. Voraussetzung ist das Vorliegen beeinflussbarer Risiken im Arbeitsverhältnis oder im betrieblichen Umfeld.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • § 3 SGB IX
  • § 167 Absatz 1 SGB IX (betriebliche Prävention bei gefährdeten Arbeitsverhältnissen)

Prävention begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Einzelmaßnahmen oder Ergebnisse. Sie ist von reaktiven Maßnahmen nach Eintritt eines Schadensereignisses abzugrenzen.

In der Praxis dient Prävention der Sicherung von Beschäftigung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Betrieb. Prävention wird regelmäßig in bestehende betriebliche Prozesse integriert.