Schwerbehinderte Menschen

In Kürze

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50. Der Status löst besondere arbeitsrechtliche Schutzmechanismen aus.

Definition

Schwerbehinderte Menschen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Personen mit einer länger als sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung und einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50.

Voraussetzung ist, dass Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigung im Geltungsbereich bestehen. Der Status setzt eine behördliche Feststellung des Grades der Behinderung voraus.

Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere:

  • § 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen unterliegen besonderen Schutz- und Beteiligungsregelungen im Arbeitsverhältnis. Eine automatische Gleichstellung mit geringerem Grad der Behinderung ist nicht vorgesehen.

Abzugrenzen sind Schwerbehinderte Menschen von:

  • gleichgestellten behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung unter 50

In der Praxis ist der Status maßgeblich für Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und betriebliche Mitwirkungsrechte.