Tochtergesellschaft

In Kürze

Eine Tochtergesellschaft ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen unter beherrschendem Einfluss eines anderen Unternehmens. Die Kontrolle ergibt sich aus Beteiligungs- oder Stimmrechtsverhältnissen.

Definition

Tochtergesellschaft ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein rechtlich selbstständiges Unternehmen unter beherrschendem Einfluss eines anderen Unternehmens.

Eine Tochtergesellschaft liegt vor, wenn ein Mutterunternehmen unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte hält. Sie besteht auch, wenn ein Mutterunternehmen auf sonstige Weise einen beherrschenden Einfluss ausübt.

Maßgeblich ist die einheitliche Leitungsmacht, nicht die konkrete Ausübung einzelner Geschäftsführungsbefugnisse. Die rechtliche Selbstständigkeit bleibt unabhängig von wirtschaftlicher oder organisatorischer Eingliederung vollständig erhalten.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 290 Handelsgesetzbuch (HGB) im Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung

Eine Tochtergesellschaft begründet keine persönliche Haftung des Mutterunternehmens für deren Verbindlichkeiten.

Abzugrenzen ist die Tochtergesellschaft von:

  • einer unselbstständigen Zweigniederlassung, der eigene Rechtspersönlichkeit fehlt

Tochtergesellschaft ist in der Praxis zentral für Konzernstrukturen, Beteiligungssteuerung und konsolidierte Rechnungslegung.