Wettbewerb

Wettbewerb bezeichnet das Konkurrenzverhältnis mehrerer Marktteilnehmer um Kunden, Aufträge und Marktanteile. Er wirkt als zentrales Steuerungsprinzip der Marktwirtschaft und soll für bessere Produkte, niedrigere Preise und wirtschaftlichen Fortschritt sorgen.

In Kürze

Wettbewerb bezeichnet das Konkurrenzverhältnis mehrerer Marktteilnehmer um Kunden, Aufträge und Marktanteile. Er wirkt als zentrales Steuerungsprinzip der Marktwirtschaft und soll für bessere Produkte, niedrigere Preise und wirtschaftlichen Fortschritt sorgen.

Definition

Wettbewerb ist das fortdauernde Konkurrenzverhältnis mehrerer selbstständig handelnder Marktteilnehmer innerhalb eines funktional offenen Marktes. Es liegt vor, wenn mindestens zwei Anbieter oder Nachfrager eigenständig vergleichbare Leistungen anbieten oder nachfragen und rechtlich wie tatsächlich Zugang zum Markt haben.

Die Steuerungswirkung entsteht durch Preisbildung, Qualitätsanpassung und Innovationsanreize ohne zentrale Koordination. Wettbewerb begründet keinen Anspruch auf Markterfolg oder Bestandsschutz einzelner Marktteilnehmer und ist von kooperativen Marktformen durch das Fehlen abgestimmten Verhaltens abzugrenzen.

Die wichtigsten wirtschaftlichen Funktionen des Wettbewerbs sind:

  • Steuerungsfunktion: Angebot richtet sich nach dem Bedarf der Verbraucher zu möglichst niedrigen Preisen.
  • Innovationsfunktion: Unternehmen entwickeln laufend neue Produkte und Verfahren, um konkurrenzfähig zu bleiben.
  • Verteilungsfunktion: Produktionsfaktoren wie Arbeit, Boden und Kapital werden möglichst effizient eingesetzt; Einkommen werden nach dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit verteilt.
  • Anpassungsfunktion: Unternehmen reagieren schnell auf veränderte Marktbedingungen.

Darüber hinaus erfüllt Wettbewerb gesellschaftliche Funktionen: Er sichert die Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer, gibt Verbrauchern die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern und ermöglicht Arbeitnehmern den Wechsel des Arbeitsplatzes. Außerdem verhindert ein funktionierender Wettbewerb die Entstehung einseitiger wirtschaftlicher Machtstellungen.

Die Intensität des Wettbewerbs hängt nicht allein von der Zahl der Anbieter ab. Entscheidend sind auch die Bedrohung durch neue Mitbewerber, die Marktmacht von Lieferanten und Abnehmern sowie die Gefahr durch Ersatzprodukte.

Damit Wettbewerb fair bleibt, greifen Staaten mit Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht ein. Die zentralen Rechtsgrundlagen sind:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Kartellrecht, das Wettbewerbsbeschränkungen bekämpft.
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Schutz vor unfairen Wettbewerbshandlungen.

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