Wochenarbeitszeit

In Kürze

Die Wochenarbeitszeit bezeichnet den zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung innerhalb einer Woche. Sie ist zentraler Bezugspunkt arbeitszeitrechtlicher Regelungen.

Definition

Die Wochenarbeitszeit ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die regelmäßig oder durchschnittlich innerhalb einer Kalenderwoche zu erbringende Arbeitszeit eines Arbeitnehmers.

Die Wochenarbeitszeit bildet die rechnerische Summe der vertraglich, tariflich oder gesetzlich vorgesehenen Arbeitsstunden. Sie liegt vor, wenn Arbeitszeiten über mehrere Werktage einer Woche zeitlich zusammengefasst sind.

Voraussetzung ist eine verbindliche Festlegung durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betriebliche Regelung.

Die rechtliche Begrenzung ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere:

  • § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Die Wochenarbeitszeit begründet keine eigenständige Verpflichtung zur Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Wochentage.

Abzugrenzen ist die Wochenarbeitszeit von der täglichen Arbeitszeit, die einzelne Arbeitstage isoliert betrachtet.

In der arbeitsrechtlichen Praxis dient die Wochenarbeitszeit als maßgebliche Bezugsgröße für Vollzeit, Teilzeit und Mehrarbeit.