Allgemeine Aufgaben - Überblick

In Kürze

Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats sind in § 80 BetrVG geregelt. Sie beschreiben, wofür der Betriebsrat im Betrieb zuständig ist und welche Rechte er dabei hat.

Definition

§ 80 BetrVG legt fest, welche allgemeinen Aufgaben der Betriebsrat wahrnimmt. Dazu gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, die Förderung der Beschäftigung, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die einzelnen Aufgaben sind gleichwertig — keine steht über einer anderen.

Damit der Betriebsrat seine Aufgaben erfüllen kann, muss der Arbeitgeber ihn rechtzeitig und umfassend informieren. Dieses Informationsrecht ist in § 80 Abs. 2 BetrVG verankert.

In bestimmten Fällen darf der Betriebsrat auch Sachverständige hinzuziehen, wenn das zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung notwendig ist. Dies regelt § 80 Abs. 3 BetrVG. Sachverständige und Auskunftspersonen unterliegen dabei einer Geheimhaltungspflicht gemäß § 80 Abs. 4 BetrVG.