In Kürze
Arbeitszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem Arbeitsleistung geschuldet wird. Sie bestimmt die zeitliche Grenze zwischen beruflicher Verpflichtung und Freizeit.
Definition
Arbeitszeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie umfasst den Zeitraum vom Beginn bis zum Ende der geschuldeten Tätigkeit ohne Ruhepausen.
Erfasst ist jede Zeit, in der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber weisungsabhängig zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen. Arbeitszeit liegt vor, wenn fremdnützige Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zeitlich bestimmt ausgeübt werden.
Zur Arbeitszeit zählen auch Zeiten geringerer Arbeitsintensität, soweit eine Verpflichtung zur Anwesenheit besteht. Maßgeblich ist die rechtliche Bindung an Ort, Zeit oder Inhalt der Tätigkeit.
Rechtsgrundlage ist das Arbeitszeitgesetz, insbesondere:
- § 2 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Arbeitszeit begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch. Sie ist von der Freizeit abzugrenzen, die eigenverantwortlich und ohne arbeitsvertragliche Bindung genutzt wird.
In der Praxis dient Arbeitszeit als Anknüpfungspunkt für Arbeitsschutz, Mitbestimmung und Zeiterfassung.