Doppelte Haushaltsführung

In Kürze

Doppelte Haushaltsführung beschreibt eine steuerlich relevante Wohnsituation mit zwei Haushalten aus beruflichem Anlass. Sie betrifft Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz und zusätzlichem Wohnsitz am Beschäftigungsort.

Definition

Doppelte Haushaltsführung ist ein steuerrechtlicher Begriff zur Berücksichtigung beruflich veranlasster Mehrkosten. Er erfasst das gleichzeitige Unterhalten eines eigenen Haupthausstands und einer weiteren Unterkunft am Arbeitsort.

Die doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Lebensmittelpunkt außerhalb des Beschäftigungsorts besteht und beibehalten wird. Erforderlich ist ein eigener Hausstand mit finanzieller Beteiligung am Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen.

Zusätzlich muss eine aus beruflichen Gründen notwendige Unterkunft in räumlicher Nähe zur Arbeitsstätte festgelegt sein. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt als Werbungskosten nach dem Einkommensteuergesetz.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 9 Einkommensteuergesetz (EStG)

Abziehbar sind nur notwendige und tatsächlich entstandene Mehraufwendungen innerhalb gesetzlicher Höchstbeträge.

Die doppelte Haushaltsführung begründet keinen Anspruch auf steuerliche Anerkennung ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

Abzugrenzen ist sie von einer rein privaten Zweitwohnung ohne beruflichen Anlass.

In der Praxis beeinflusst die doppelte Haushaltsführung die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage bei auswärtiger Beschäftigung.