Employability

In Kürze

Employability beschreibt die arbeitsmarktbezogene Fähigkeit einer Arbeitskraft, nachhaltig einsetzbar zu bleiben. Der Begriff fokussiert übertragbare Kompetenzen unabhängig von konkreten Arbeitsverhältnissen.

Definition

Employability ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die objektive Fähigkeit einer Arbeitskraft, unter wechselnden Marktbedingungen dauerhaft beschäftigungsfähig zu bleiben.

Maßgeblich sind übertragbare Qualifikationen, Kenntnisse und persönliche Kompetenzen mit arbeitsmarktübergreifender Verwendbarkeit. Employability liegt vor, wenn fachliche, methodische und soziale Fähigkeiten aktuell, anpassungsfähig und entwicklungsfähig ausgeprägt sind.

Die Bewertung erfolgt unabhängig von einem konkreten Arbeitsplatz oder einem bestimmten Arbeitgeber. Eine ausdrückliche gesetzliche Definition oder unmittelbare Rechtsgrundlage für Employability besteht nicht.

Der Begriff begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung oder Qualifizierungsmaßnahmen.

Abzugrenzen ist Employability von:

  • betriebs- oder stellenbezogener Qualifikation

Employability ist nicht auf konkrete Aufgabenprofile beschränkt.

Für die Praxis dient Employability als strukturierender Referenzbegriff in Personalentwicklung und arbeitsmarktbezogener Beurteilung.