In Kürze
Erstattet der Arbeitgeber dienstlich veranlasste Telefonkosten, sind diese Zahlungen in der Regel steuer- und beitragsfrei.
Definition
Fernsprechgebühren sind Kosten, die durch die Nutzung von Telefon oder ähnlichen Kommunikationsmitteln entstehen. Im Arbeitsrecht geht es dabei vor allem um die Frage, ob und wann der Arbeitgeber solche Kosten steuerfrei erstatten darf.
Entstehen die Telefonkosten aus einem dienstlichen Anlass, kann der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei ersetzen. Grundlage dafür ist R 3.50 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR).
Besondere Regelungen gelten in zwei weiteren Situationen:
- Doppelte Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führt, kann ebenfalls Telefonkosten erstattet bekommen. Die Beitragsfreiheit richtet sich dabei nach den steuerrechtlichen Vorgaben.
- Auswärtstätigkeit: Auch bei beruflichen Reisen oder vorübergehenden Einsätzen außerhalb des üblichen Arbeitsorts gelten dieselben steuerrechtlichen Grundsätze für die Beitragsfreiheit erstatteter Telefonkosten.