Freiwilliges Soziales Jahr

In Kürze

Das Freiwilliges Soziales Jahr ist ein gesetzlich geregelter Jugendfreiwilligendienst in gemeinwohlorientierten Einsatzstellen. Es dient der zeitlich befristeten praktischen Mitarbeit mit pädagogischer Begleitung.

Definition

Das Freiwilliges Soziales Jahr ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung nach spezialgesetzlichen Vorgaben. Es bezeichnet einen zeitlich befristeten, ganztägigen Jugendfreiwilligendienst in gemeinwohlorientierten Einsatzstellen.

Voraussetzungen sind die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, Einhaltung von Altersgrenzen und Zuweisung zu einer anerkannten Einsatzstelle. Die Durchführung erfordert eine pädagogische Begleitung, festgelegte Seminarzeiten und eine Vereinbarung zwischen Träger und Teilnehmenden.

Rechtsgrundlage ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG), welches Status, Dauer, Teilzeitmöglichkeiten und Versicherungspflichten verbindlich regelt.

Teilnehmende sind kraft Gesetzes in Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Die Dauer des Freiwilliges Soziales Jahr ist befristet und innerhalb gesetzlicher Mindest- und Höchstgrenzen festgelegt.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses entsteht durch den Dienst nicht.

Abzugrenzen ist der Dienst vom Bundesfreiwilligendienst, der anderen Alters- und Organisationsvorgaben unterliegt.

Das Freiwilliges Soziales Jahr wird häufig zur Überbrückung genutzt und beeinflusst sozialversicherungsrechtliche Meldungen.