Joint Venture

Ein Joint Venture ist eine vertraglich organisierte Zusammenarbeit von mindestens zwei rechtlich selbstständigen Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines abgegrenzten wirtschaftlichen Vorhabens. Die Beteiligten teilen Kapital, Ressourcen, Chancen und Risiken.

In Kürze

Ein Joint Venture ist eine vertraglich organisierte Zusammenarbeit von mindestens zwei rechtlich selbstständigen Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines abgegrenzten wirtschaftlichen Vorhabens. Die Beteiligten teilen Kapital, Ressourcen, Chancen und Risiken.

Definition

Ein Joint Venture bezeichnet die organisierte Kooperation mehrerer Unternehmen zur gemeinsamen Verfolgung eines konkret bestimmten wirtschaftlichen Zwecks. Ressourcen, Risiken und Steuerungsbefugnisse werden für das Projekt gebündelt. Eine einheitliche gesetzliche Spezialregelung existiert im deutschen Recht nicht.

Die beteiligten Unternehmen bleiben rechtlich eigenständig und behalten ihre unternehmerische Selbstständigkeit vollständig bei. Abzugrenzen ist das Joint Venture von einer Konzernstruktur, da ein einheitliches herrschendes Unternehmen fehlt.

Grundsätzlich werden zwei Formen unterschieden: Beim Equity Joint Venture gründen die Partner gemeinsam ein neues, eigenständiges Unternehmen. Die Höhe der Kapitaleinlage bestimmt in der Regel auch den Anteil an der Entscheidungsbefugnis. Beim Contractual Joint Venture wird dagegen kein neues Unternehmen gegründet — die Zusammenarbeit wird rein vertraglich geregelt, einschließlich der Aufteilung von Kosten, Risiken und Ergebnissen.

Neben Kapital bringen die Partner häufig auch Know-how, Patente oder Produktionsverfahren ein. Am wirtschaftlichen Ergebnis — Gewinn oder Verlust — sind sie entsprechend ihrer Kapitalanteile oder einer vertraglichen Vereinbarung beteiligt.

Joint Ventures sind oft grenzüberschreitend angelegt. In manchen Ländern ist ein Joint Venture mit einem inländischen Partner sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn ausländische Unternehmen dort tätig werden wollen.

Typische Gründe für ein Joint Venture sind:

  • Erschließung neuer Märkte
  • Aufteilung von Kosten und unternehmerischem Risiko
  • Nutzung von Synergieeffekten und gemeinsamen Ressourcen
  • Entwicklung neuer Technologien
  • Schnellere Reaktion auf die Globalisierung

Mögliche Nachteile sollten vor einer Gründung bedacht werden:

  • Hohe Gründungs- und Koordinationskosten
  • Einbußen bei Eigenständigkeit und Entscheidungsfreiheit
  • Risiko der Offenlegung von Betriebsgeheimnissen
  • Interkulturelle und rechtliche Herausforderungen bei internationalen Kooperationen

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