In Kürze
Junge Aktien sind neu ausgegebene Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Sie verschaffen bestehenden Aktionären die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote zu wahren.
Definition
Junge Aktien sind ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen von einer Aktiengesellschaft neu ausgegebene Aktien im Zuge einer beschlossenen Kapitalerhöhung.
Junge Aktien entstehen, wenn das Grundkapital durch Ausgabe zusätzlicher Aktien erhöht wird und bestehenden Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt ist.
Junge Aktien liegen vor, solange sie gegenüber bereits ausgegebenen Aktien hinsichtlich Dividendenberechtigung oder Gewinnteilnahme zeitlich abweichend behandelt werden.
Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG), insbesondere die Regelungen zur Kapitalerhöhung und zum Bezugsrecht.
Nach Eintragung der Kapitalerhöhung und Ablauf der maßgeblichen Abgrenzungszeiträume werden junge Aktien den bisherigen Aktien gleichgestellt.
Eine dauerhafte Sonderstellung im Aktienbestand ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Abzugrenzen sind junge Aktien von:
- alten Aktien, die bereits vor der Kapitalerhöhung ausgegeben waren
In der Praxis dienen junge Aktien der Eigenkapitalbeschaffung und der Sicherung von Beteiligungsquoten bestehender Aktionäre.