In Kürze
Die Kernarbeitszeit ist ein festgelegter Zeitraum, in dem alle Arbeitnehmer verpflichtend an ihrem Arbeitsplatz anwesend sein müssen. Sie strukturiert flexible Arbeitszeitmodelle und sichert gemeinsame Erreichbarkeit innerhalb betrieblicher Vorgaben.
Definition
Kernarbeitszeit ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff, der einen verbindlich festgelegten Zeitabschnitt beschreibt, in dem Beschäftigte zur Anwesenheit verpflichtet sind. Beginn und Ende dieses Zeitfensters sind klar bestimmt und gelten für alle betroffenen Arbeitnehmer.
Die Festlegung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen: einzelvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag. Eine gesetzliche Pflicht zur Einführung einer Kernarbeitszeit besteht nicht.
Der Zeitraum der Kernarbeitszeit kann verschieden lang sein. Er kann sich auf bestimmte Stunden eines Tages, auf einzelne Wochentage, auf bestimmte Wochen oder sogar auf ganze Monate erstrecken. Er fällt jedoch regelmäßig kürzer aus als die vertraglich geschuldete tägliche Arbeitszeit.
Die Kernarbeitszeit wird häufig im Rahmen von Gleitzeitregelungen eingesetzt: Außerhalb der Kernzeit dürfen Arbeitnehmer Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit im Rahmen betrieblicher Vorgaben frei wählen, innerhalb der Kernzeit besteht hingegen Anwesenheitspflicht.
Die Einführung und Ausgestaltung der Kernarbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.
Abzugrenzen ist die Kernarbeitszeit von der Funktionszeit: Bei der Funktionszeit muss lediglich die betriebliche Aufgabenerfüllung insgesamt sichergestellt sein, ohne dass jeder einzelne Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt anwesend sein muss. Abweichende Regelungen für Teilzeitbeschäftigte oder mobil Arbeitende sind zulässig, sofern die Regelung systematisch konsistent bleibt.