In Kürze
Die Blockfrist ist ein Zeitraum von drei Jahren, innerhalb dessen geprüft wird, wie lange jemand wegen derselben Krankheit Krankengeld beziehen kann. Der Anspruch ist auf maximal 78 Wochen je Krankheit und Blockfrist begrenzt.
Definition
Wer länger krank ist und Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhält, unterliegt einer sogenannten Blockfrist. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen einer bestimmten Krankheit — unabhängig davon, ob das Krankengeld sofort gezahlt wird oder zunächst ruht (§ 49 SGB V).
Innerhalb dieser Blockfrist darf Krankengeld wegen derselben Krankheit insgesamt höchstens 78 Wochen lang gezahlt werden. Für jede andere, eigenständige Erkrankung wird eine eigene Blockfrist gebildet.
Eine Ausnahme gilt, wenn in den letzten drei Jahren vor der aktuellen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit keine weitere Arbeitsunfähigkeit bestanden hat. In diesem Fall beginnt eine neue Blockfrist mit der aktuellen Erkrankung.
Nach Ablauf einer Blockfrist, in der die 78 Wochen vollständig ausgeschöpft wurden, kann der Krankengeldanspruch neu entstehen, wenn alle drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch bei Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit
- Mindestens 180 Kalendertage ohne Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit seit Ende der letzten Blockfrist (auch in mehreren Abschnitten möglich)
- Mindestens 180 Kalendertage Erwerbstätigkeit oder Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung (auch nicht versicherungspflichtige oder selbstständige Tätigkeit zählt, Abschnitte können addiert werden)
Wurden die 78 Wochen in der vorherigen Blockfrist nicht vollständig ausgeschöpft, beginnt mit der neuen Blockfrist automatisch ein voller neuer Anspruch von 78 Wochen — ohne dass die oben genannten Zusatzvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere, andere Erkrankung hinzu, wird für diese — sofern noch keine eigene Blockfrist besteht — ab dem Zeitpunkt des Hinzutretens eine eigene Blockfrist gebildet.