Mitarbeiterbefragung

Eine Mitarbeiterbefragung ist ein strukturiertes Instrument, mit dem Unternehmen die Meinungen, Erfahrungen und Zufriedenheit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Die Ergebnisse dienen dazu, Arbeitsbedingungen, Betriebsklima und Personalentwicklung gezielt zu verbessern.

In Kürze

Eine Mitarbeiterbefragung ist ein strukturiertes Instrument, mit dem Unternehmen die Meinungen, Erfahrungen und Zufriedenheit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Die Ergebnisse dienen dazu, Arbeitsbedingungen, Betriebsklima und Personalentwicklung gezielt zu verbessern.

Definition

Bei einer Mitarbeiterbefragung werden Beschäftigte – meist mithilfe eines standardisierten Fragebogens – zu verschiedenen Themen rund um ihren Arbeitsalltag befragt. Die Befragung kann das gesamte Unternehmen oder nur einzelne Abteilungen und Beschäftigtengruppen umfassen.

Typische Themen sind Arbeitszufriedenheit, Führungsstil, Lohn- und Gehaltsstruktur, Arbeitsplatzgestaltung, Kommunikation sowie geplante Veränderungen wie flexible Arbeitszeiten oder Schichtarbeit. Beschäftigte können dabei auch eigene Verbesserungsvorschläge einbringen.

Die Befragung kann anonym oder personenbezogen ausgestaltet sein, sofern die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Damit eine Befragung erfolgreich ist und von den Beschäftigten akzeptiert wird, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Freiwillige Teilnahme – niemand darf zur Teilnahme gezwungen werden
  • Vollständige Anonymität – Antworten dürfen nicht einzelnen Personen zugeordnet werden können
  • Transparente Information – alle Beteiligten werden vorab über Ziel und Ablauf informiert
  • Einbeziehung der Beschäftigten – von der Planung bis zur Auswertung
  • Offenlegung der Ergebnisse – die Unternehmensleitung teilt die Ergebnisse mit den Beschäftigten
  • Konsequenzen – die Unternehmensleitung ist bereit, auf berechtigte Kritik tatsächlich zu reagieren

Rechtlich gilt: Eine Mitarbeiterbefragung ist kein Personalfragebogen im Sinne von § 94 BetrVG und fällt nicht unter das Mitbestimmungsrecht bei sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG. Der Betriebsrat muss also nicht zustimmen. Es empfiehlt sich dennoch, ihn frühzeitig einzubinden – denn seine Unterstützung erhöht die Bereitschaft der Beschäftigten zur Teilnahme deutlich.

Eine Mitarbeiterbefragung begründet keinen Anspruch der Beschäftigten auf konkrete organisatorische oder personelle Maßnahmen. Sie ist außerdem von individuellen Personalgesprächen abzugrenzen, die sich auf einzelne Arbeitsverhältnisse beziehen. Bei guter Vorbereitung sind Beteiligungsquoten von 75 bis 90 Prozent erreichbar, was für aussagekräftige Ergebnisse ausreicht.

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