In Kürze
Die Preisuntergrenze ist der niedrigste wirtschaftlich tragfähige Verkaufspreis, zu dem ein Unternehmen ein Produkt oder eine Leistung noch sinnvoll anbieten kann. Sie sichert die Kostendeckung und verhindert dauerhafte Verluste.
Definition
Die Preisuntergrenze ist ein ökonomischer Begriff aus der Kostenrechnung. Sie bezeichnet den minimalen Preis, zu dem ein Gut oder eine Dienstleistung ohne Verlust veräußert werden kann. Liegt der Marktpreis dauerhaft darunter, sollte das Gut in der Regel nicht produziert werden.
Grundsätzlich wird zwischen drei Arten unterschieden:
- Kurzfristige Preisuntergrenze: Hier müssen mindestens die variablen Kosten gedeckt sein — also die Kosten, die direkt durch die Produktion entstehen. Fixkosten bleiben außer Betracht, weil sie auch ohne den jeweiligen Auftrag anfallen. Diese Untergrenze ist besonders wichtig, wenn freie Produktionskapazitäten vorhanden sind oder Zusatzaufträge unter besonderen Bedingungen angenommen werden sollen.
- Langfristige Preisuntergrenze: Auf Dauer müssen alle Kosten — also variable und fixe Kosten — durch die erzielten Erlöse gedeckt werden. Der vollständige Kostenausgleich muss dabei nicht zwingend in jedem einzelnen Geschäftsjahr erfolgen; je nach vorhandenen Rücklagen kann er auch in späteren Zeiträumen eintreten.
- Liquiditätswirksame Preisuntergrenze: Sie deckt nur jene Kosten ab, die unmittelbar zu einer tatsächlichen Auszahlung führen. Diese Variante kommt nur dann in Betracht, wenn die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens stark eingeschränkt ist.
Die Bestimmung der Preisuntergrenze erfolgt regelmäßig auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung des Unternehmens. Eine staatlich angeordnete Preisuntergrenze kann ausnahmsweise zur Sicherung der Marktversorgung festgesetzt werden; eine allgemeine Verpflichtung zur Anwendung besteht jedoch nicht.
Wichtig: Werden Aufträge zu sehr niedrigen Preisen angenommen, darf dadurch weder der Absatz anderer Produkte beeinträchtigt noch das allgemeine Preisniveau gesenkt werden.
In der Praxis dient die Preisuntergrenze als Entscheidungsgrundlage für Angebotskalkulationen und kurzfristige Absatzstrategien. Abzugrenzen ist sie von der Preisobergrenze, die als entgegengesetzter Eingriff in die Preisbildung wirkt.