Produkthaftung

In Kürze

Produkthaftung bezeichnet die gesetzlich geregelte Verantwortung für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Sie besteht unabhängig von vertraglichen Beziehungen zwischen Hersteller und Geschädigtem.

Definition

Produkthaftung ist ein zivilrechtlicher Begriff mit deliktischer und gesetzlicher Ausprägung. Sie erfasst die Verantwortlichkeit von Herstellern für Personen- und bestimmte Sachschäden durch fehlerhafte Produkte.

Die Produkthaftung liegt vor, wenn ein Produkt einen Konstruktions-, Fabrikations- oder Instruktionsfehler aufweist und dadurch ein Schaden verursacht wird. Maßgeblich ist, dass das Produkt in den Verkehr gebracht wurde und der Schaden kausal darauf beruht.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
  • § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Produkthaftung nach dem ProdHaftG ist verschuldensunabhängig ausgestaltet und knüpft allein an den Produktfehler an. Eine vertragliche Beziehung zwischen Hersteller und Geschädigtem ist nicht erforderlich.

Sie begründet keinen Anspruch auf Ersatz des fehlerhaften Produkts selbst.

Abzugrenzen ist sie von der:

  • vertraglichen Mängelhaftung nach Kaufrecht

In der Praxis bestimmt die Produkthaftung die Risikozuordnung für Schäden aus der Nutzung industriell hergestellter Produkte.