Personalbeschaffung

In Kürze

Die Personalbeschaffung beschreibt den Prozess zur Besetzung offener Stellen im Unternehmen. Sie steuert die Gewinnung geeigneter Arbeitskräfte.

Definition

Personalbeschaffung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den strukturierten Prozess zur Deckung eines festgestellten betrieblichen Personalbedarfs.

Personalbeschaffung umfasst alle Maßnahmen zur Suche, Ansprache, Auswahl und Einstellung von Arbeitskräften. Sie liegt vor, wenn offene Stellen zielgerichtet intern oder extern besetzt werden sollen.

Voraussetzung ist ein zuvor ermittelter quantitativer oder qualitativer Bedarf an Arbeitskräften. Die Durchführung erfolgt innerhalb organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen des Betriebs.

Personalbeschaffung kann intern durch Versetzung oder extern über den Arbeitsmarkt erfolgen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Wahl bestimmter Beschaffungswege besteht nicht.

Abzugrenzen ist der Begriff von:

  • der vorgelagerten Personalbedarfsplanung
  • der nachgelagerten Personalauswahl

In der Praxis bildet die Personalbeschaffung die operative Grundlage für die Besetzung freier Stellen.